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Bediener-Schulung

Schulung für Hubarbeitsbühnen: Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008

Sicherheit und Rechtskonformität stehen beim Einsatz von Höhenzugangstechnik an erster Stelle. Wir bieten Ihnen die professionelle Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen an – praxisnah und gesetzlich anerkannt.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Anlage 2, Punkt 3.1) dürfen Arbeitsmittel nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden. Um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Arbeitgeber zudem das Kapitel 2.10 der BGR 500 („Betreiben von Arbeitsmitteln“) berücksichtigen.

Inhalte und Vorteile der Ausbildung

Unsere Fortbildung dient nicht nur dem Erwerb des Befähigungsnachweises (oft umgangssprachlich „Hubarbeitsbühnenschein“ genannt), sondern wird auch als jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anerkannt.

Die Ausbildung erfolgt strikt nach dem DGUV Grundsatz 308-008 („Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“). Ihre Mitarbeiter lernen dabei:

  • Rechtliche & technische Grundlagen: Sicherer Umgang mit der Technik.

  • Gefahrenerkennung: Sensibilisierung für Risiken vor, während und nach dem Einsatz.

  • Schutzmaßnahmen: Situativ richtiges Handeln zur Unfallvermeidung.

Teilnahmevoraussetzungen

Damit wir einen sicheren Schulungsablauf gewährleisten können, gelten folgende Voraussetzungen für alle Teilnehmer:

  • Mindestalter: 18 Jahre (Volljährigkeit).

  • Körperliche und geistige Eignung (Gesundheit).

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Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und erfüllen Sie alle gesetzlichen Auflagen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen – wir senden Ihnen umgehend eine Einladung zu unserem nächsten Termin.

Ihr Maltech Team

Anmeldeformular zur Schulung am 06.03.2026

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